Archiv für August, 2009

Der Notar ist immer dabei

Die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags ist gesezlich festelegt. Dies gilt auch für die Eigentumswohnung. Lesen Sie, wie Ihnen der Notar helfen kann, einen Kaufvertrag so zu gestalten, dass er Ihnen Vorteile bietet.

Freitag, 28. August 2009

Auf der sicheren Seite sein – die Vormerkung

Ist der Kaufvertrag für eine Immobilie erst einmal unterzeichnet, bedeutet dies für den Verkäufer die Pflicht, die Immobilie an den Käufer zu übertragen. Doch ohne den Eintrag ins Grundbuch ist der Verkauf nicht abgeschlossen. Mit der Vormerkung verhindern Sie, dass der Verkäufer die Immobilie noch ein weiteres mal an einen anderen Interessenten verkauft.

Freitag, 28. August 2009

Richtig einteilen: Die Kostenstruktur der Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung weist grudsätzlich eine andere Kostenstruktur auf als ein Einfamilienhaus. Zu Kaufpreis und Anschaffungsnebenkosten gesellen sich zusätzliche Kosten und laufende Kosten. Diese sollten in keinem Fall unterschätzt werden.

Freitag, 28. August 2009

Was in der Teilungserklärung geregelt wird

Eine oder mehrere Eigentumswohnungen zu besitzen, bedeutet auch immer, Kapital angelegt zu haben. Wie hoch der eigene Anteil an der Gesamtwohnanlage ist, wird in der notariell beglaubigten Teilungserklärung festgeschrieben. Über ihre Regelungen sollte jeder Miteigentümer genau becheid wissen.

Freitag, 28. August 2009

Voraussetzungen für Rechte und Pflichten

Was dem einen Recht ist, ist dem anderen billig. Das gilt insbesondere für Immobilieneigentümer. Ab wann hat ein Wohnungseigentümer auf der Eigentümerversammlung Stimmrecht. Und was ist die so genannte “werdende Gemeinschaft” Lesen Sie, wo Ihr rechtlicher Status liegt.

Donnerstag, 27. August 2009

Die Gemeinschaftsordnung

Der Status Wohnungseigentümer verleiht gleichzeitig den Status des Eigentümergemeinschaftsmitglieds. Damit ist man unweigerlich an die Gemeinschaftsordnung gebunden. Lesen Sie, was alles in die Gemeinschaftsordnung gehört und was nicht.

Donnerstag, 27. August 2009

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Über das Gemeinschaftseigentum haben alle Eigentümer gemeinsam zu entscheiden. Mit dem Sondereigentum kann der Eigentümer machen, was er möchte, vorausgesetzt, es verstößt nicht gegen die Hausordnung.

Donnerstag, 27. August 2009

Die Rechte des Wohnungseigentümers

Auch über Dinge, die nicht zu seinem Sondereigentum gehören, kann der Wohnungseigentümers verfügen, wenn er ein Sondernutzungsrecht hat. Häufig betrifft dies Terassen, KfZ-Stellplätze, Kellerräume und so weiter. Hier sollten Wohnungseigentümer gut über ihre Rechte bescheid wissen.

Donnerstag, 27. August 2009

Die Pflichten des Wohnungseigentümers

Wohnungseigentümer sollten nicht nur ihre Rechte kennen, sondern auch ihre Pflichten. Oft ist nichts belastender, als eine Fehde unter Nachbarn, die nicht sein muss, wenn sich jeder an die Regeln hält. Gewisse Belästigungen wie Kinderlärm oder das Flötenspiel des Nachbarn gehören allerdings zum normalen gemeinschaftlichen Leben dazu und müssen wohl oder übel geduldet werden.

Donnerstag, 27. August 2009

Standort und Objekt brauchen Qualität

Nichts ist wichtiger als eine gute Lage, ein vorteilhafter Standort, wenn Sie dabei sind, eine für sich passende Immobilie, eine Eigentumswohnung zu finden. Denn Standort ist im Gegensatz zu Ausstattung und Raumaufteilung nachträglich nicht mehr zu ändern.

Donnerstag, 27. August 2009